Hallo Dieter,
Zitat:
Zitat von DieterM
Warum bastelst Du herum um bringst das Boot mit Trailer nicht zu dem Händler und bittest ihn den Trailer einzustellen und gflls. die fehlenden Teile nachzurüsten oder auch auszutauschen? Das ist doch Dein gutes Recht! Das fällt unter Mängelrüge, und Du solltest nichts selber abändern, damit verlierst Du die Garantie!
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Du hast ja im Prinzip Recht. Hinterher ist man halt immer schlauer. Ich dachte halt nicht, dass das soooo kompliziert ist.
Aber ich glaube mit Mängelrüge wirst Du da nicht weit kommen. Schließlich hat er mir ja einen völlig einwandfreien Trailer verkauft, wie er im Prospekt beschrieben ist. Dass der Trailer nicht einwandfrei zu meinem Boot passt. Da kann ja der Händler nichts dafür.
Tschüss Sven