Thema: Dachlast
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Alt 15.07.2004, 18:49
nordy nordy ist offline
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@bootsboerse

Zitat:
Aber: Wenn er will, überprüft er das, stellt fest, daß die typisierte Dachlast überschritten worden ist, in der weiteren Folge stellt er fest, daß dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist und stellt das Fahrzeug ab.
Ich halte das für nicht sehr realistisch.
Dem Polizisten fehlen rechtliche Vorgaben.
So wird er selbst dann, wenn er beim Betrachten des Bootes auf dem Dach ein mulmiges Gefühl hat, auf keinen Fall die Dachlast überprüfen.

Polizisten tun immer nur das, wozu sie verpflichtet sind, und das sind sie hier nicht.

Das Überschreiten der Dachlast und ihre Auswirkungen interessiert im Falle eines Unfalls erst den Unfall-Sachverständigen.

Letztlich obliegt es nur einem Richter, aufgrund eines Gutachtens hieraus für den

Fahrer ein Verschulden abzuleiten.


Gruss Nordy
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