Thema: Dachlast
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Alt 16.07.2004, 09:10
nordy nordy ist offline
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Ja, ein Volltreffer, Michael.

Aber nicht vergessen, dass die völlig unzureichende Befestigung der Matten eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Und da ist genau das Problem.

Wegen der blossen Dachlastüberschreitung können sie dich in D nicht belangen.

Die Polizei kann aber bei einer 50 %-igen Überschreitung sicherlich behaupten, die Ladung sei nicht ausreichend gesichert, weil Auto und Halter nicht dafür ausgelegt wären.
Und dann liegt eben doch eine Ordnungswidrigkeit vor.

Was heisst das für uns:

Geringfügige Überschreitungen sind von Seiten der Sicherheit und des Risikos eines Vergehens völlig unproblematisch, weil die Herstellerangaben immer Toleranzen aufweisen.
Der Tatbestand der nicht ordnungsgemässen Sicherung ist nicht bei 10kg sondern vielleicht bei 50kg also erst bei grösseren Überschreitungen erfüllt.

Diese sollten schon aus Sicherheitsgründen immer vermieden werden.


Übrigens, ich möchte noch eines zu Bootsboerse sagen, hier hat niemand zu illegalen Handlungen aufgerufen !!
Weiss nicht, wie er darauf kommt.

Gruss Nordy
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