So meine lieben, ich hab mir nun doch das Zodiac C310s von 2000 geholt, es fehlte zwar die ce konformitätserklärung, aber ich kann es trotzdem zulassen.
der Verkäufer war Anwalt und hat sich mit dem Schiffartsamt auseinandergesetzt.....die gesetzlich Regelung besagt, das Boote aus dem Ausland (Importe) ab ...äh ich glaube ab juni 1998 eine CE-Prüfung für eine Zulassung nachweisen müssen. Da auf meinem Boot am Heckspiegel auf dem Tollen Blechschildchen sowohl das CE-Zeichen als auch die CE NUmmer dahinter steht, reicht es bei mir, Fotos des Schildes als Nachweis für eine CE Prüfung mitzusenden.
So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?
mfg
Sören
|