Die "Hoheitsregelung" (ich nenne das jetzt mal so), also das Fahren eines Schiffes unter eigener Flagge, auf das sich ja deine zitierte Regelung bezieht, geht ja nur mit einem Seebrief.
Ohne Seebrief ist diese Regelung nicht anwendbar, weil man eben nicht unter eigener Flagge fahren kann.
Das meinte ich damit, oder liege ich da falsch.
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