Hallo Dirk,
erstmal zum Tüv ohne Anhänger aber mit Betriebserlaubnis.
Dort können sie dir vielleicht die passende Reifengröße raussuchen die du nicht eintragen lassen musst.
Kannst auch gleich nach den Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Anhänger fragen.
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du bei deiner Zulassungstelle.
Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) nicht vergessen.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen und deinem Anhänger kannst du dann zum Tüv fahren.
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Gruß
Michi
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