Du könntest bei der Landesregierung Salzburg unter Hinweis auf den zitierten Passus der Oberösterreicher einfach mal nachfragen....
By the Way: Stützt sich dieser Passus nicht auf den Grunsatzpassus "In der Not gilt kein Gebot" ???
Und, hast du ein Segelboot, worauf sich deine Frage bezieht?
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