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Alt 24.07.2004, 09:17
nordy nordy ist offline
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Versicherungsschutz ausserhalb 3 sm

Hallo Leute,


der SBF-See gilt nur im Bereich der Seeschifffahrtstrassen (also 3 sm von der

Basislinie aus gerechnet).

Für diesen Geltungsbereich ist er zwingend vorgeschrieben.

Ob man ausserhalb der 3 sm eine Fahrberechtigung benötigt, ist rechtlich

umstritten.

Es ist aber sicherlich empfehlenswert, für den grösseren Geltungsbereich (12

sm-Zone) den Sportküstenschifferschein (SKS) zu machen, aber er ist

nicht vorgeschrieben.


Was ist nun, wenn man wegen eines Unfalls ausserhalb der 3 sm-Zone als

Nur-SBF-See-Besitzer Ansprüche an seine Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung

stellt ?

Könnten die Versicherungen unter Hinweis auf das Verlassen der 3 sm-Zone nicht

unter Umständen die Leistungen verweigern ?


Gruss Nordy
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