Das kann ich ja kaum glauben..
Wenn der TÜV abgelaufen war, konnte man eine Überführungsfahrt zur nächsten Abnahmestelle machen. Eine Terminbescheinigung mußte mußte natürlich vorhanden sein.
Auch wenn mehr als ein Jahr vergangen war. Es gibt immer Gründe, zb. gerade bei Oldtimern das man reperaturbedingt manchmal erst über ein Jahr später dort vorfährt. (oder der Trailer steht in HR
)
Was sollen die Prüfer denn dann machen?
300 Euro verlangen?