Zitat:
Zitat von ferdi
hab grad leider zu wenig Zeit zum Antworten
|
Dann spar sie Dir doch einfach
Klar kann ein Käufer das Boot anmelden.
Wie Du schon geschrieben hast, CE gibts für das BJ noch nicht und darüberhinaus sind nur Papiere notwendig, die die Besitzverhältnisse eindeutig klären und die hast Du ja.
Hättest Du keine "offiziellen" Bootspapiere gilt der Zusatz:
...... kann auf andere, glaubhafte Art und Weise nachweisen, dass das Boot (der Motor) rechtmäßig in seinem Besitz ist.
Für alle Artikel die ich z.B. in der Bucht verkaufe, drucke ich die kpl. Anzeige aus, hänge ggf. noch eine Kopie meiner original-Bootspapiere drann, in welchen das Boot (der Motor) eingetragen ist und stelle dem neuen Besitzer (Ersteigerer) einen Übereignungsvertrag aus, in dem ich bestätige, dass der Artikel "frei von Rechten Dritter" ist.
Hat bis jetzt nie Probleme gemacht..... Zumindest bwim WSA Nürnberg nicht.
__________________
`s griasd
da Christian aus da Näh von München
Jez mach ma zerst moi nix ... und wen ma des lang gnua gmacht hom, hod se d häifde von aloa erledigt.
(AWN 380 VIB (Hochdruckluftboden) mit 25er Mercury)