Hallo,
mit diesen Papieren
- Eignerhandbuch für das Boot
- Kaufvertrag für Boot und Motor mit Quittierung des Verkaufspreises
- Kopie meiner Zulassungsurkunde für das Boot samt Motor (Österreichische)
dütfte ein deutscher Käufer bei der Zulassung Deines Bootes beim WSA, oder ADAC, oder DMYV in Deutschland keine Zulassungsprobleme bekommen, da bis etwa 1998 noch keine CE-Zertifizierung möglich war.
Geändert von thball (16.12.2011 um 16:56 Uhr)
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