Hallo Wolfgang,
wenn du in Deutschland in einen Yachtverein (zb. Vilshofen ) bis, kann dein Sohnemann einen " Jugendschein " bis 5PS machen.
Dieser Berechtigt deinen Sohnemann ein Schlauchboot mit 5PS ab 12 Jahren führen zu dürfen.
Harald:
Ich bau mir an die Badeplattform eine komplett abnehmbare und zusammenlegbare Notmotorhalterung.
Somit sind dann nur 4 Edelstahlhülsen in der Badeplattform zu sehen....
mhmmmm doch 5-6PS, dann würde mir der Suzuki oder Thohatsu gut gefallen.( muss aber dann max. 5 PS an der Welle haben ) sonst geht es nicht für den Benedikt....
Mathias,
mal sehen was er uns für einen Preis für den Honda machen könnte....
für den 5PS Thohatsu habe ich schon einen.
Gruß
Robert
Anhang
Quelle:
DMYV
LIZENZEN
Kenntnisse
Notwendige Kenntnisse für die Erlangung der Lizenzen
An dieser Stelle wollen wir den Ausbildern und Prüfenden vor Ort - nicht zuletzt aber auch den Lernenden eine Hilfe geben, welchen Stoffumfang sie beherrschen müssen, um die "ausreichenden Leistungen" für die einzelnen Lizenzprüfungen nachzuweisen.
Die Lizenz A kann ab acht Jahren erworben werden und hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres.
Die Lizenz B kann ab zwölf Jahren erworben werden und hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
Die Voraussetzung zum Erwerb einer A oder B Lizenz ist, dass der Jugendliche Mitglied in einem Verbandsverein des DMYV ist.
Diese Lizenzen sind erforderlich zur Teilnahme einer Meisterschaft im Motorbootslalom.
Die Lizenz B1 berechtigt ab 12 Jahren zum Führen eines Bootes mit max. 5 PS auf dafür freigegebenen Wasserstraßen . Für die Lizenz B1 ist die ausreichende Beantwortung eines der Fragebögen und das bestehen der praktischen Prüfung Vorbedingung
Die geforderten Kenntnisse für die C-Lizenz sind dieselben wie für die B-Lizenz - sie wird ab 18 Jahren erstellt und erfordert den Besitz eines Boots-Führerscheins.
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt
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