hab das grad auf einer italienischen seite gefunden!
DER BOOTSSCHEIN IST NOTWENDIG:
- wenn man ausserhalb der Sechsmeilengrenze mit Booten bis 24 Meter Länge fährt (über 24 Meter Länge benötigt man den "Schein für Freizeitschiffe").
- wenn man innerhalb der Sechsmeilengrenze oder auf Binnengewässer mit einem Motor fährt, der die nachstehende Leistung übersteigt:
- 750 cc (bei Zweitakt-Aussenbordmotor)
- 1000 cc (bei Viertakt-Aussenbordmotor)
- 1.300 cc (bei Viertakt-Innenbordmotor)
- 2.000 cc (bei Dieselmotor)
- jedenfalls 30 kw oder 40,8 HP
DER BOOTSSCHEIN IST NICHT NOTWENDIG:
- wenn das Wasserfahrzeug innerhalb der Sechsmeilengrenze fährt
- wenn das Wasserfahrzeug 24 Meter Länge nicht überschreitet
- wenn die Motorleistung geringer ist, als im vorgenannten Punkt angegeben ist
In diesem Fall muss man:
- mindestens 18 Jahre alt sein um ein Segel- oder Motorboot zu kommandieren oder zu steuern
- mindestens 16 Jahre alt sein für Wasserfahrzeuge oder Wassermotorräder
- mindestens 14 Jahre alt sein um mit Wasserfahrzeugen mit Segel mit einer Oberfläche über 4 m, sowie Ruderbooten innerhalb einer Meile von der Küste zu fahren
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lg gzwerg