Zitat:
Zitat von ferdi
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41 Um Links zu sehen, bitte registrieren steht im Vorschlag folgendes:
Zitat:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;
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PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß
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Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.
Wobei man diesen Punkt auch überdenken sollte, so darf ich mit meinem Binnenschein 10 m fahren, mit dem FB1 nur 8m, wo liegt da der Unterschied...
Hättens den ja auch gleich auf 10m begrenzen können analog zum Binnenpatent...
@Herbert: thx für die Aufklärung
hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.
Aber wie schon erwähnt und ganz wichtig:
Dies ist nur ein Entwurf! nicht mehr und nicht weniger...