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Alt 17.04.2012, 12:39
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Ich halte es für sehr wichtig zwischen Versicherung und Versicherungsmakler zu unterscheiden.

Versicherungsvetrräge werden nicht zw. Makler und Versicherungsnehmer abgeschlossen, sondern nur vermittelt. Die Pflichten und Rechte des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer (Kunden) hängen vom Maklervertrag ab den dieser mit der Versicherung hat. Nur bei einer schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer.

Also schließt man nicht mit einem Versicherungsmakler seinen Versicherungsvertrag ab, sondern dieser kommt nur zw. einer Versicherung und dem Versicherungsnehmer zustande unter der Mithilfe des Versicherungsmaklers.

Entscheidend ist es auch, das die Versicherung leistungsfähig und leistungswillig ist im berechtigten Schadenfall. Das heißt konkret, das mit der Zahllung der Versicherungsprämie noch lange nicht die Leistungsfähigkeit einer Versicherung gesichert ist. Daher halte ich auch die Auswahl der Versicherung für sehr wichtig, und nicht nur die Höhe der Prämie oder des Maklers, der diese vertritt.
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