Einzelnen Beitrag anzeigen
  #20  
Alt 07.05.2012, 22:55
klaus52 klaus52 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 28.10.2006
Beiträge: 432
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Naja, ich habe in dieser Sache einmal beim ADAC nachgefragt und die Genehmigung bekommen, die Antwort in einem Forum einzustellen.
Ich mache das hier gerne nochmal.
mfg. Klaus

Sehr geehrter XXXXX,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Sportbootführerscheine, die im Ausland erworben werden, sind nur im Erwerberland gültig und können nicht umgeschrieben werden. In Slowenien und Italien werden die kroatischen Sportbootführerscheine von deutschen Staatsbürgern nicht anerkannt. Dagegen werden die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungen nur dann für berechtigte Schadenforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXXX
Wassertouristik & Sportschifffahrt (TSW)
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München
Telefon: (089) 7676-XXX Fax: (089) 7676 XXXX
E-Mail: XXXXXX XXXXXXX
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten