Zitat:
Zitat von ComAAAndA
Muß eigentlich das Boot mit dem Motor angemeldet oder versichert werden
wenn 15PS Führerscheinfrei werden?
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Hallo Pino,
In D benötigst Du ab einer Leistung von 2,21 kW ein amtliches Kennzeichen (Anmeldung beim WSA vgl.
Um Links zu sehen, bitte registrieren) oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (Anmeldung beim ADAC oder DMYC, dort gibts den IBS). Jedes Kennzeichen wird auch im Ausland i. d. R. anerkannt. (Hier im Forum gibt es viele Diskussionen welches Kennzeichen warum besser sei. M. E. ist die Anerkennung des WSA-Kennzeichen nur in Frankreich nicht eindeutig).
Eine Versicherungspflicht besteht in D nicht, aber im Ausland wird Sie z. T. auch von deutschen Sportbootfahrern verlangt (z. B. in GR, HR oder I (dort sogar mit einer Mindestdeckung von 6 Mio.€)). Sinnvoll ist eine Haftpflicht allemal, denn bei einem von Dir verursachten Personenschaden zahlst Du sonst bis ans Lebensende...
Gruß aus Essen Jürgen