Hi Leute,
da ich ja in Kürze meinen FB 1 mache und laut Homepage unseres Sponsors Martin man mit diesem Patent ja die Küste in Kroatien unsicher machen darf, bin ich durch den obigen Link etwas durcheinander.
Dort steht...
"SCHIFFSFÜHRUNG:
Der Skipper muss über einen entsprechenden amtlichen Befähigungsnachweis zum Führen des Schiffes verfügen - dies kann das amtliche kroatische Küstenpatent sein oder ein entsprechender amtlicher Bootsführerschein des Heimatlandes* des Skippers. *Für Österreicher wäre dies z.B. das Schiffsführerpatent für den Fahrtbereich 2 (od. höher) vom Verband des MSVÖ (für Motoryachten) oder..."
Heisst das jetzt das in Kroatien der FB1 nicht anerkannt wird und man nicht fahren darf ???
Grüsse Charly
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