wenn der Verkäufer ein Österreicher ist, du auch, dann Kaufvertrag unterschreiben,...
das Boot hatte ja eine österr. Zulassungsnummer, die bleibt am Boot sofern du im gleichen Bundesland gemeldet bist.
Ist das Boot älter als 10 Jahre, muss man es der Zulassungsstelle vorführen, sofern die Zulassung abgelaufen ist (frag doch beim Verkäufer nach, bis wann die Zulassung gilt).
Ansonst gilt bei der Zulassung das Übliche: Kaufvertrag, CE-Konformität,....
__________________
lg Roman
*the Boater formerly known as DB600
|