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Alt 26.08.2012, 21:17
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charlyxl charlyxl ist offline
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Boot Infos

Da ich gerade das Schifffahrtspatent 10m mache muss ich auch meinen Senf dazu geben.

a.) wenn das boot ein Wiener oder Steirisches Kennzeichen hat dann wurde es in diesem Bundesland auch zugelassen. Das heisst das der Eigentümer im 1. Beispiel seinen ordentlichen Wohnsitz in Wien und beim 2. in der Steiermark hat.

b.) Ob man auf der Donau fahren darf hängt vom Patent ab. Wenn Du das Schiffahrtspatent 10m hast dann darst Du auf Wasserstrassen (zB.: Donau) fahren, sämtlichen Seen, Flüssen und sofern das Schifffahrtsgesetz dafür angewandt wird und keine Sonderregelungen etwas anderes besagen.
Wenn Du nur das Schiffahrtspatent 10m Seen und Flüsse hast dann darfst Du auch nur auf Seen und Flüsse fahren. Leider nicht auf der Donau, da diese eine Wasserstrasse ist. Genauso wie die March (bis Fluss-km 6), Enns (bis 2,7), Traun (1,8)

c.) Wenn es ein gebrauchtes Boot ist dann ist eine Überprüfung alle max. 7 Jahre fällig. Meistens sind es 5 Jahre.
Nur bei Neubooten ist die erste Überprüfung erst nach 10 Jahren fällig.


Alles beim Martin gelernt :-)
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LG Charly
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