Einzelnen Beitrag anzeigen
  #27  
Alt 27.08.2012, 19:40
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.07.2004
Beiträge: 229
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY Beitrag anzeigen
Eine etwaige Bootsüberprüfung in Österreich kostet nicht viel, da wird nur geschaut, das technisch alles Ok ist
Ich muß zugeben, dass ich mich mit den österr. Zulassungen nicht wirklich auskenne, aber eines glaube ich ganz sicher nicht - dass es eine technische Überprüfung in Österreich gibt, wenn mein Boot z.B. in Kroatien (oder meinetwegen gar in der Karibik) liegt! Die Binnengeschichte lasse ich jetzt mal außen vor!

Man stelle sich folgendes Szenario vor - ich bin (natürlich nicht wirklich!) Eigner einer 70 Fuß Motoryacht, mit Heimathafen Split in Kroatien und die Landesregierung in Österreich möchte nun eine technische Überprüfung durchführen...

1.) bin ich nicht bereit, dass ich das 70 Fuß-Ding mittels Schwertransport nach Österreich zur Überprüfung bringen lasse und dann freilich wieder zurück. (da wär ich ja auch schön blöd, denn bei der Einfuhr nach Österr. hätte ich ja dann gleich auch die Mwst. zu bezahlen)

2.) glaube ich kaum, dass ein österr. Beamter deswegen seinen Hint... nach Split bewegt, um da vor Ort eine Überprüfung durchzuführen. (als Steuerzahler hätte ich da auch eine Menge einzwenden!)

3.) meine ich ich, dass es keinen offiziellen österr. Beamten gibt, der eine technische Überprüfung einer 70 Fuß Motoryacht überhaupt durchführen kann!

Nein Leute, bitte bleibts am Boden - ist die Zulassung einmal gemacht (und da geht ist sicher nur um Papiere und nicht um eine "Begutachtung durch ein offizielles Organ"), ist der Kas g'fressen!

Oder ist das bei Euch in der "Schlauchbootfraktion" etwa anders? (Anm.: ich rede von Seebrief und nicht von Binnenzulassung!)

@Berny:

Zitat:
Zitat von Berny
wenn du das Boot in Kroatien zuläßt, wird es dann in der EU nächstes Jahr ohne CE übernommen?
Eine Zulassung wirst Du in Kroatien nicht hinbekommen - es sei denn, Du hast da einen Wohnsitz! (Anm.: die Anmeldung eines Bootes beim Hafenkapitän hat nichts mit einer Zulassung zu tun!)

@Andrea und Fritz: Wie ich Euch schon bei mir drüben geraten hab - wenn Ihr Rechtssicherheit wollt, dann fragt bitte bei der für Euch zuständigen Landesregierung, sonst wird das nix!

L.G.

Edwin
Mit Zitat antworten