Normalerweise gelten doch die Regelungen des Heimatlandes, oder?
Wenn beispielsweise ein Australier bei einer Weltumsegelung mit seiner Segelyacht durch den Nord-Ostseekanal will und es in seinem Land keine Führerscheine für Boote gibt, kann man ja unmöglich von ihm verlangen, dass er einen Führerschein für Deutschland macht.
Der Italiener darf ja auch mit seiner schrottigen RINA-Beleuchtung hier rumfahren, obwohl für deutsche Staatsbürger BSH gilt.
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