Servus Zusammen
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,
wenn das, was da drin steht richtig interpretiere:
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dann dürfte ich, da mein Führerschein vor dem 01.01.1980 ausgestellt wurde, nach Ablegen einer praktischen Prüfung, auf meine alten Tage
![Chapeau](/images/smilies/eigenesmilies/chapeau.gif)
, ein Motorrad bis 37KW fahren und 2 Jahre später unbeschränkt.
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Jetzt muss ich mir nur noch die Erlaubnis von meiner Frau holen. Das gibt :
![Motz 4](images/smilies/eigenesmilies/motz_4.gif)
![Motz 4](images/smilies/eigenesmilies/motz_4.gif)
Gruß Peter