Beim ADAC habe ich folgendes PDF (für Deutschland) gefunden:
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Zitat aus dem PDF (Punkt 6): (Auszug)
"Insgesamt sind alle Motoren – sei es Zweitakt oder Viertakt – für Sportboote zugelassen sobald sie mit einem CE Zeichen ausgestattet sind."
"Bestandsschutz haben ältere Motoren. Mit folgenden Sportbootmotoren darf weiterhin
gefahren werden:
ƒ Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem
01.01.2006 war
ƒ Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem
01.01.2007 war"
ob du die Inbetriebnahme vor dem Stichtag nachweisen mußt, weiß ich nicht...ich lese es aber so, dass du nur ein Problem hast, wenn der 2 Takter nach dem 1.1.2007
hergestellt wurde