Für D.
Der Besitz ist erlaubt, aber das Abhören nicht. Erlaubt ist also nur die Nutzung - auch Abhören - des öffentlichen PMR Funkes und des UKW Bandes von 88 - 108 Mhz. Alles andere gehört zum nichtöffentlichen Landfunkdienst.
Allgemeine Funkscanner sind auf zum Abhören verboten. Weil auch dort der Empfang von Sendungen außerhalb des üblichen Radioempfangs möglich sind.
Hans
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