Das sagt der ÖAMTC zu diesem Thema.
Zitat:
Anhängerbetrieb
Im Gesetz (KFG) besteht kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Hinsichtlich Spikes gibt es aber die Vorschrift, Anhänger mit gleichartigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden.
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lg reini