Hallo Olaf,
hallo Scarby,
mich auch erwischt, aber nicht voll, sondern nur halb, weil das Vorsicht Schild hab ich gekannt. Aber das blaue, dieses hier
![Click the image to open in full size.](http://www.becon.at/motorboot/gesetz/images/hinweise/2bk_mom.gif)
, keine Ahnung.
Hier die Bedeutung dieser Tafel aus Olaf's Link:
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Liegestelle für alle Fahrzeuge, die die Zeichen nach § 3.14 Nr. 2 führen müssen
(§ 7.06 Nr. 1)
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Im Zuge meiner Nachforschungen auf dieser Seite hab ich auch festgestellt, dass ich mehrere Tafeln nicht weiss/wusste.
Und was "Zeichen nach § 3.14 Nr. 2" weiss ich immer noch nicht. Ist mir aber wurscht, weil wir "Schlauchboote/Sportboote" sinds auf jeden Fall nicht (oder müssen wir eine Kennzeichnung führen - ACHTUNG VIRENTRÄGER ? :confused:
![Lachen78](images/smilies/eigenesmilies/lachen78.gif)
- vielleicht ist es das ? ).
lg
Ferdi