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Alt 17.03.2013, 12:10
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

@Dario: Nicht alles was im Internet steht, ist richtig.
In diesem Fall total veraltet.

Hier was aktuelles:
Zitat:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer:

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als "Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge" nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (Economic Commission for Europe: ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet.

Folgende Staaten haben der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
quelle:Um Links zu sehen, bitte registrieren 17 03 2013
Interessanterweise ist Italien nicht gelistet!

Dann weiter Um Links zu sehen, bitte registrieren
Da steht alles drinnen, auch sind Festrumpfschlauchboote bereits angeführt.
Zitat:
Jachten mit einer Länge von 5 m oder weniger sowie Schlauchboote (ausgenommen Festrumpf-Schlauchboote) können zur Seeschifffahrt nicht zugelassen werden. Für diese Fahrzeugkategorien besteht die Möglichkeit, eine für Küstengewässer einiger Staaten geltende Binnen-Zulassungsurkunde zu erwerben (sehen Sie dazu unsere Information " Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsdokumente").
Dann der seebrief selber
Zitat:
Österreichischer Seebrief für Jachten

Jachten sind Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, die für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt sind. Größere Jachten können keine österreichische Zulassung zur Seeschifffahrt erhalten.

Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Der Seebrief ist die mit der Zulassung (einem Bescheid) ausgestellte Urkunde, die im Original an Bord mitzuführen ist.
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