Zitat:
Zitat von Muldepirat
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Denn eine Anmeldung egal wo, ist nur erforderlich wenn, die Antriebsleistung mehr als 2,21 kw beträgt oder das Boot länger als 5,50 m ist. [...]
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Hallo
Da hast Du die Rechnung leider ohne die diversen Landratsämter gemacht. Wenn man sich nicht gerade auf Bundes Binnenwasserstraßen, sondern auf Landeswasserstraßen oder Seen bewegen will, dann wollen viele Landratsämter & Co. einen Obulus und eine Marke/Kennzeichnung oder so etwas in der Richtung.
Fahren ohne Anmeldung und egal wo ist praktisch nur noch mit Muskelkraft möglich. Hier in Bayern ist dieses Raubrittertum leider ganz besonders ausgeprägt.
Gruß Ulf