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Alt 10.05.2013, 21:52
goeberl
Gast
 
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in einer guten fahrschule wird einem der geltungsbereich des scheins, den man gerade macht, erläutert. und auch wenn das nicht geschehen ist oder das wissen schon verjährt ist, ist jeder verpflichtet, sich über das revier schlau zu machen. und führerscheinfragen gehören da auch dazu.

ich find den threadtitel irritierend. mit einer falle hat das nichts zu tun. das sind einfach die gesetzlichen bestimmungen.

lg martin
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