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Alt 10.05.2013, 23:18
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Zitat:
Zitat von schwarzwaelder50 Beitrag anzeigen
Die Grenzen fallen weg u. Alle sprechen vom vereinten Europa, aber wir haben Bundeslandesgrenzen oder gar Kreisgrenzen die sind schon fast unüberwindbar

Wem sagst Du das? In Europa gibt es das Mehrzweckfahrzeug M1-AF, in Deutschland aber nicht. Deswegen kostet der scheiss Pickup mit seinen lächerlichen 102PS auch 800€ Steuern statt 172€
Hier wird man beschissen wo man dabei ist.

Off-Topic:

Was ist ein Mehrzweckfahrzeug M1-AF?

In der EU-Richtlinie 70/156/EWG werden die Aufbauarten von PKW (M1) als Limousine (AA), Schräghecklimousine (AB), Kombilimousine (AC), Coupe (AD), Kabriolimousine (AE) nach der ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen.

M1-AF Mehrzweckfahrzeuge sind hingegen:

Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum. Entspricht ein solches Fahrzeug jedoch den folgenden Bedingungen, wird es nicht als Fahrzeug der Klasse M1 angesehen:
Es hat außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze

Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fahrzeug mit zugänglichen Sitzverankerungen ausgestattet ist. Als "zugänglich" gelten Verankerungen, die benutzt werden können.

P - (M+Nx68) > als Nx68

Darin bedeutet:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Ein solches Fahrzeug gilt nicht als Fahrzeug der Klasse M1


Technische Definition - Mehrzweckfahrzeug M1/AF

Das Mehrzweckfahrzeuge M1-AF wird in der 70/156/EWG nicht nach ISO Norm 3833 - 1977 ausgewiesen, sondern es wird schlichtweg beschrieben als "anderes als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum". Grundsätzlich ist das Mehrzweckfahrzeug AF aber in den Normen erfasst.

Um nun den Unterschied zwischen einem "Kombi" AC und einem Mehrzweckfahrzeug AF aufzuzeigen, lässt sich, mangels deutscher Übersetzung der ISO 3833-1977, die DIN 70010 (Systematik der Straßenfahrzeuge) heranziehen, da die DIN 70010 der ISO 3833 - 1977 entspricht.

Erscheinungsbild - Abbildungen in der DIN70010:
AC = VW Passat
AF = Mercedes G - 5Türer

Vom reinen Erscheinungsbild her sind die klassischen Geländewagen wie z.B. Nissan Patrol, Toyota Land Cruiser und selbstverständlich der Mercedes G eindeutig AF Fahrzeuge.

AC Karosserie
Geschlossener Aufbau. Das Heck ist derart ausgelegt, dass der Innenraum des Kombis gegenüber dem der Limousine vergrößert ist. (Zitat DIN 70010)

D.h., ein Kombi ist die Ableitung einer Limousine oder im Umkehrschluss, eine eigenständige Fahrzeugart wie ein Geländewagen kann kein Kombi sein, wenn es keine entsprechende Limousine in der Baureihe gibt, von dem die Geländewagekarosserie abgeleitet wurde.

AC Dach
Festes starr verbundenes Dach. Ein Teil des Daches kann auch geöffnet werden. (Zitat DIN 70010)

Auf keinen Fall dürften die offenen Versionen von Mercedes G, Landrover Defender etc. als AC typisiert werden! Bei diesen Fahrzeugen lässt sich dass komplette Dach öffnen. Grundvoraussetzung für AC ein geschlossener Aufbau!

AC Insassenraum
4 oder mehr Sitzplätze in mindestens 2 Sitzreihen. Die hintere(n) Sitzbank/Sitzbänke muss (müssen) klappbare oder herausnehmbare Rückenlehnen zur Vergrößerung der Ladefläche haben. (Zitat DIN 70010)

Geländewagen mit Längssitzbänken haben genau genommen keinen 2. Sitzreihe und schon gar keine klappbaren Rückenlehnen (die Sitzfläche wird hochgeklappt) und sind demnach ebenfalls keine AC Fahrzeuge.

Der klassische Geländewagen mit 2. Sitzreihe ist in der Sitzbankkonstruktion derart beschaffen, dass die Sitzbank komplett klappbar ist, d.h. die Bodenfläche ist freigelegt und wird bei eingebauter Sitzbank nicht von der Selbigen belegt. Auch hier gilt: ein solches Fahrzeug ist kein AC wie in der DIN/ISO definiert.

Am deutlichsten aber zeigt sich der Unterschied im Fahrzeugkonzept AC zu AF in der Praxis, wenn man die in der DIN 70010 diesbezüglich genannten Fahrzeuge vergleicht. Während sich in den VW Passat eine handelsübliche Waschmaschine noch liegend einladen und transportieren lässt, erledigt der Mercedes G diese Übung mit einer stehenden Waschmaschine wesentlich souveräner.

Richtig spannend dürfte es allerdings werden, wenn man versucht, beim Baustoffhändler eine Palette Fliesen (ca.800kg) mit einem Gabelstapler in den VW Passat zu verladen. Kommentar wohl überflüssig! Auch solche Aufgaben meistert ein G locker - von der Gewichtszuladung ganz zu schweigen.

Fakt ist, dass der wahre "Charakter" eines Geländewagens tatsächlich dem des "Mehr-Zweck" entspricht - also dem des Personen oder Gütertransport während ein "Kombi" im direkten Vergleich dem Personen-Gepäcktransport dient.
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Gruß
Frank



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