Mit grüner Nummer ist der Trailer zulassungspflichtig, aber nicht versicherungspflichtig.
Wenn Du einen Schaden z.B. beim Rückwärtsfahren in angekuppelten Zustand verursacht, zahlt die Haftpflicht Deines Zugfahrzeugs. Abgekuppelt zahlt Dein Geldbeutel.
Bei mir ist die Trailerhaft in der Bootsversicherung includiert. War bisher der Nachteil, dass es keine grüne Versicherungskarte für HR gab.Hatte daher bis jetzt noch ejne zusätzliche Anhängerversicherung um die grüne Karte zu erhalten. Jetzt mit EU Beitritt von HR offiziell nicht mehr wichtig, wie die ehemaligen Grenzer da denken, wird sich herausstellen
.
Bei schwarzer Nummer, Zulassungs und Versicherungspflicht .