Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 10.08.2013, 10:38
seehase seehase ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 04.05.2013
Beiträge: 35
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Das kann ich dir nicht verbindlich sagen. Auf dem IBS steht ja eindeutig: "Bei Halterwechsel verliert der IBS seine Gültigkeit und ist unverzüglich zurück zu geben"..........

Bei einer Kontrolle wird es also Auslegungssache der Beamten sein, d.h. Kulanz versus Bussgeldumsatz.

LG Peter
Mit Zitat antworten