Das kann ich dir nicht verbindlich sagen. Auf dem IBS steht ja eindeutig: "Bei Halterwechsel verliert der IBS seine Gültigkeit und ist unverzüglich zurück zu geben"..........
Bei einer Kontrolle wird es also Auslegungssache der Beamten sein, d.h. Kulanz versus Bussgeldumsatz.
LG Peter
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