Hallo Erich,
hmmm ... gratuliere zur Erbschaft!
Zu Deinen Fragen:
1. - wegen dem alten Pfusch in der Kanalisation sehe ich keine Chancen hier jemanden regresspflichtig machen, da erstens hier Verjährung der geleisteten Handarbeit vorliegt, und zweitens die Firma nicht mehr existiert (Altersgründe).
2. - wegen der Wasserkosten würde ich hier erstmal die Rechtslage bei einem Anwalt klären u nd seinen Rat einholen. Diese Rechtsauskunft ist kostenpflichtig. Daraus ergibt sich der weitere Schritt. Sowas kann man dann auch auf dem Weg eines Vergleiches klären, hängt aber ab von der Rechtslage.
Viel Glück!