Probleme
Mit dem Wassergeld bin ich durch Zufall schon weiter gekommen.
Eine Freundin meiner Chefin ist da gewesen und die ist Rechtsanwältin
eben in diesem Fachbereich.
Der Betreuer ist für das Beibringen des nicht eingezogenen Geldes
verantwortlich. Glücklicherweise kann ich hier eine Gegenrechnung
aufstellen, da er noch Kosten geltend macht. Er war ja finanziell für
die Abrechnung in dem Zeitraum als Betreuer zuständig.
Na ja, es sieht so aus, als würde ich da nicht ganz leer ausgehen.
Dieter und Robert, ich danke Euch für Eure Infos.
Robert meinst Du, dass eine GmbH, welche erloschen ist, noch in
Regress genommen werden kann. Bei einer OHG wäre es denke ich
anders?
Gruß Erich
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