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Alt 13.08.2013, 15:37
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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Boot Infos

Servus,

Betriebskosten verjähren beim Vermieter nach 2 Jahren, also für die letzten 2 Abrechnungsperioden kannst die Wasserabrechnung aufstellen - beim Mieter verjähren die Ansprüche nach 4 Jahren, der Mieter kann also für die letzten 4 Abrechnugsperioden die Aufstellung verlängen, macht der Vermieter dies nicht, dann braucht der Mieter nichts zu bezahlen, er kann auch die Nebenkostenvorauszahlungen rückwirkend zurückfordern, weil keine Grundlage nachgewiesen wird.

Ist aber eh alles wurscht, wenn der Mieter kauft, dann hast den *Driss* von der Backe.

Beim Betreuer kenn ich mich nicht aus, wenn die Immobilenverwaltung nicht Bestandteil seines Auftrags war, dann braucht er auch nicht dafür haften.

Ich hätte aufgrund einer Testamentsverfügung für 12 Jahre den Testamentvollstrecker und Immobilienverwalter machen sollen, ich hab das anders gelöst, darum weis ich, dafür hätte es richtig Schotter gegeben, aber auch dauernde gerichtliche Auseinadersetzungen.

Beim Kanalanschluss ist das so eine Sache - die eine Firma legt bis zum Haus und die Andere vom Haus raus - meistens ist keine zeitlicher Zusammenhang da, also die Leitungen werden zu anderen Zeitpunkten verlegt. Frage auch hier ist: was war im Vertrag bei den Ausführungsfirmen vereinbart.
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grüsse
Jürgen (der 15.te)
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