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Alt 13.08.2013, 22:32
quastenfloesser quastenfloesser ist offline
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Wolfgang,
bist Du dir sicher, das wenn ich einen Schaden mit dem Trailer in angekuppelten Zustand verursache,
die Versicherung des Trailers dafür aufkommt?
Ich habe mal gehört die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges wäre da zuständig.

Aber egal wie, da ist am falschen Fleck gespart.
Lasst doch mal den Trailer abgehängt rückwärts in eine Autotür einschlagen!
Das wir teurer als 10 Jahre Versicherungsprämie zu zahlen.....
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Gruß
Joachim
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