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Alt 28.09.2013, 20:54
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Oder Du machst einen Kaufvertrag mit einem Kollegen und legst den vor.
mfg. Klaus
Aber nicht doch! Charlie wird doch noch den Verkäufer kennen oder demnächst treffen, dann sollte man auch zur Sicherheit des Erwerbes einen Kaufvertrag machen und nicht einen fiktiven KV.

A verkauft an B (Adressen aus dem Personalausweis mit G-Tag)
folg. gebrauchten Gegenstand
( Stückzahl und Beschreibung mit Fertigungsnummer und Baujahr/Zulassungsjahr,)
mit folg. Ausrüstung und Unterlagen (Beschreibung)
wie besichtigt und probegefahren
zum Preis xyz.
Kaufgegenstand wurde dann und dann (Tag&Uhrzeit)ordnungsmäßig mit Papieren übernommen und bezahlt (beide quittieren!).
Fertig

KV 2-fach original, 1x Verkäufer, 1x Käufer.

Ist doch wirklich nicht schwierig! Kann man sogar handschriftlich machen aber bitte leserlich. Das ist ein wichtiges Dokument für die Übereignung eines Gegenstandes und auch später Nachweis für den ordnungsmäßigen Erwerb dieses.
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