Hab mein Boot vor 3 Wochen in Italien gekauft!
1. Hab die Kaufsumme nach Besichtigung via SEPA Verfahren überwiesen, war innerhalb 24 Stunden auf dem Konto in Italien!
Mein Verkäufer, Privatperson, wollte das Bargeld nicht, hab 500 € angezahlt, Rest überwiesen bis auf 500 € die ich ihm bei der Abholung gab! - Alles ganz legal!
2.Habe mit dem Verkäufer ausgehandelt, dass er mir die halbe Strecke entgegenfährt, somit musste ich nur 900 km anstatt 1600 km fahren um das Boot abzuholen!
Habe dann auf einer Raststelle die italienischen Kennzeichen abmontiert & das österreichische Überstellungskennzeichen montiert ( Blaue Kennzeichen ).
Dieses ist laut WKO und ÖAMTC in Italien zulässig, nicht so ein deutsches Kurzzeitkennzeichen!
Irgendwo hier Im Forum schwirrt sogat der Gesetzestext herum!
Aber ich würds bei einem Anhänger riskeren, nicht aber bei einem PKW!
Habe bei der Fahrt nach Italien einen österreichische LKW überholt,der auf seinem Sattelauflieger ein rotes Kennzeichen montiert hatte! - Dieses ist in Östereich nur für Fahrradständer auf Anhängerkupplung zulässig!