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Alt 31.08.2004, 14:23
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Berny Berny ist offline
Berny
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Michel hat recht

Das mit dem "Frostschaden" könnte sich zu einem Eigentor des Händlers entwickeln.
Die ersten 6 Monate hat der Händler die Beweislast (Garantie).
Wenn es ein Frostschaden ist, so hat der Händler jetzt das Problem, zu beweisen, daß nichts war, beim Verkauf.
Das kann er aber nicht, weil seit dem Verkauf kein Frost war (es sei denn, ihr hattet Minustemperaturen, beim derzeitigen Wetter ja nicht auszuschließen).

Demnach hat der Händler das Problem, zu beweisen, daß der Schaden vorher nicht bekannt oder abzusehen war.

Wie will er das aber machen ?

Sollte der Motor gebraucht gekauft worden sein, muß der Vorbesitzer ebenfalls nachweisen, daß der Schaden nicht bekannt war.
Es stellt sich sogar die Frage, ob der Motor nicht abischtlich so verkauft wurde, was einem Betrug gleichkommen könnte = Strafanzeige
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