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Alt 21.11.2013, 10:47
hobbycaptain
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Zitat von michael_a_mayer Beitrag anzeigen
Hi!

Und der Schwachsinn geht weiter.
Heute den Trailer angemeldet, bis gestern hatte ich einen gültigen TÜV
bis 07/2015, jetzt habe ich ein Pickerl bis 02/2014
D.h. in zwei Monaten darf ich wieder antreten.
Ich finde diesen Behördenkram einfach zum Kotzen.

Die Anmeldung hat € 176,25 gekostet

LGryße
Mike aus Salzburg
ist bei meinem Trailer auch so .

das geht mit dem Datum der Erstanmeldung in D und nicht mit dem Datum der Typisierung in A.




was Dich nicht trifft, aber was in A jetzt bei Neubooten auch gemacht wird.

Früher galt die Binnenzulassung (Donauzulassung) bei Neubooten 10 Jahre ab Anmeldezeitpunkt. Danach muss man wieder zur Überprüfung, wobei meist immer um 5 Jahre verlängert wird. Die Prüfer haben aber, je nach Zustand des Bootes, einen Ermessenspielraum und können die Verlängerung zw. 1/2 Jahr und 7 Jahren variieren. Wie gesagt, 5 ist meist Standard.

Jetzt kommts aber - seit neuestem, zumindest in NÖ wird das schon so gehandhabt, gilt bei Neubooten für die 10-Jahre-Gültigkeit nicht mehr das Anmeldedatum sondern das RUMPF-Erzeugungsdatum, das ja in der HIN drin steht.
Wenn ein Neuboot also 5 Jahre beim Händler im Schauraum steht, danach kauft man es und lässt es als Neuboot zu, gilt die Binnenzulassung nur noch für 5 Jahre.

die spinnen komplett
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