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Alt 05.01.2014, 13:32
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Jochen,

wenn Du einen deutsch-italienischen Kaufvertrag hast, indem Dir der italien. Verkäufer Dich bevollmächtigt mit seiner italien. Zullassung zu fahren, dann dürftest Du nirgends Probleme haben, auch nicht durch die Schweiz zu fahren. Wichtig ist, das der italien. Trailer noch die Straßenzulassung hat und damit auch haftversichert ist. Die deutsche Haftversicherung des Zugfahrzeugs greift aber erst innerhalb Deutschlands.

Aus talien sind inzw. weit über 100 gebrauchte RIBs in unsere Gruppe gekommen, viele wurden auch durch die Schweiz nach D überführt teils mit deutschem zugelassenen Trailer, teils mit dem italien. Trailer mit deutschem Kurzkennzeichen (seit Anfang 2013 in Italien nicht mehr zulässig), und teils mit dem italien. Kennzeichen selber. Bei ordentlicher Dokumentation des Kaufes hat es bisher nirgends zu Problemen geführt.

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