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Alt 16.03.2014, 20:20
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

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Zitat von kaefertreter Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,

mit meinen 25 ps muß ich in HR eine Versicherung nachweisen und habe auch die blaue Versicherungsbestätigung.

Ich hab mich da vielleich blöd ausgedrückt.

Ist natürlich nicht in der Privathaftplicht, sondern schon separat wie Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht etc die alle in diesem Vertrag vereint sind. Allerdings wie geschrieben besteht in meinem Fall Versicherungsschutz mit Motorbooten bis 25 ps Leistung für alle Familienmitglieder (zumindest Euroaweit, Weltweit müsste ich nachschauen ) ohne das diese Haftpflicht an ein spezielles Boot gebunden ist.
Die Haftversicherung ist an die Motorleistung und damit an den 25 PS Motor gebunden. Du kannst bei Deiner Versicherung sicher ohne Prämienmehrkosten auch den kleineren Outborder einschließen lassen, wenn dieser am gleichen Schlaucherl gefahren wird. Die Heimatzussung des Bootes ist aber wichtig für den Eigentumsnachweis insbesondere im Ausland, da steht dann auch der Motor oder ev. beide Motoren mit drinnen. In HR brauchst Du diese Bootszulassung bei der Beantragung der Küstenvignette bzw. heute die Fahrerlaubnis für die Küste. Damit werden heute auch die Bootsdaten in die dortigen Kontroll-Computer der Hafenbehörden übernommen (die Vignette ist ja inzw. weggefallen).
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