Einzelnen Beitrag anzeigen
  #15  
Alt 30.03.2014, 12:49
Benutzerbild von Monoposti
Monoposti Monoposti ist offline
RIBshirt-Träger
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 3.438
abgegebene "Danke": 28

Boot Infos

Man macht sich immer wahnsinnig einen Kopf , bei einem Trailer alles regelkonform bei einer Überführung zu machen...........und dann interessiert es eh keinen.

Ich hab auch das italiensches Zulassungskennzeichen dran gehabt und noch ein Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte.Bin sogar durch die Schweiz, die haben die Papiere kontrolliert, keiner wollte was. In Deutschland ist das Kurzzeitkennzeichen ausgelaufen, bin ich dann mit italienischen Kennzeichen rumgefahren, beim Landratsamt und TüV auch kein Problem.

Bei einem KFZ würde ich auch keine Kurzzeitkennzeichen im Ausland dranhängen, beim Trailer aber allemal.Es gibt trotz EU soviel nationale Vorschriften, das sogar die Executive sich nicht immer damit auseinander setzen will...........no risk, no fun

Und haftplichtversichert bist ja, entweder übers Zugfahrzeug, oder über ital. Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen.
Da legen die Italiener sehr viel Augenmerk darauf......

Wir haben in Deutschland keine versicherungspflicht bei Sportanhänger, das ist richtig, aber wir haben eine Kennzeichenpflicht, deswegen hat die Regelung Kennzeichen vom Zugfahrzeug keine Gültigkeit mehr in D........
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (30.03.2014 um 13:03 Uhr)
Mit Zitat antworten