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Alt 30.03.2014, 20:37
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Boot Infos

So jetzt habe ich noch was passendes für mich gefunden.

Da der Trailer mit Boot in Bozen zugelassen ist, ist es etwas einfacher, da die Zulassungsstelle in Deutsch im Netz steht und da bin ich jetzt auf diese Möglichkeit gestoßen. Jetzt habe ich mal eine Mail geschrieben nach Bozen und hoffe auf positive Nachrichten.

Ich hab ja noch 3 Wochen Zeit bis ich das ganze durchführe.

Wenn das wie auf der Seite der Zulassungsstelle geschrieben ist, sollte es kein Problem mehr sein.



Quelle: Zulassungsstelle Bozen

Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens (C1-Kennzeichen)
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung

Allgemeine Beschreibung
Die Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens (C1) ist in zwei Fällen vorgesehen:

für ein Fahrzeug, das noch nie in Italien zugelassen worden ist und wegen einer technischen Abnahme (collaudo) zur Landesprüfstelle fahren muss (betrifft hauptsächlich Importfahrzeuge). Das provisorische Kennzeichen, das zusammen mit der Fahrerlaubnis (foglio di via) ausgegeben wird, gilt nur für den Tag der technischen Abnahme und nur für die Strecke von der Heimatanschrift bis zur Prüfstelle und zurück.
Für ein zur Ausfuhr bestimmtes Fahrzeug. Dieses muss zuvor stillgelegt worden sein und mit der Hauptuntersuchung (Revision) in Ordnung sein.
Die Gültigkeit des provisorischen Kennzeichens hängt von der zurückzulegenden Strecke ab (höchstens 5 Tage). Zusammen mit dem provisorischen Kennzeichen wird eine Fahrerlaubnis ausgestellt, auf welcher die persönlichen Daten des Eigentümers, die Daten des Fahrzeuges, die zurückzulegende Strecke und die Dauer der Fahrerlaubnis vermerkt sind.

Die Fahrerlaubnis ermächtigt auch die Fahrt ins Ausland, jedoch nur auf der angegebenen Strecke bis zum Bestimmungsort.

Das provisorische Kennzeichen und die damit verbundene Fahrerlaubnis kann auch an Bürger der Europäischen Gemeinschaft oder an Nicht-EU-Bürger ohne Wohnsitz in Italien ausgegeben werden.

Wo?

Die Ausgabe eines provisorischen Kennzeichens und die Ausstellung einer Fahrerlaubnis *kann beim Schalterdienst der Abteilung Mobilität, Rittnerstr. 12, 39100 Bozen, oder bei einer ermächtigten Autoagentur beantragt werden.

Zugangsvoraussetzungen
Für die Nutzung dieses Dienstes gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.

Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente
Für Importfahrzeuge:

Siehe Importfahrzeuge

Für die Ausfuhr:

Ablichtung der Eigentumsbescheinigung mit dem Vermerk der erfolgten Stilllegung,
Ablichtung des Kraftfahrzeugscheines ( carta di circolazione)
Ablichtung des Kaufvertrages (auch in Form einer Privatvereinbarung)
gültiger Personalausweis
Kosten
€uro 25,00
Der Betrag kann am Schalter in bar, mit Bankomat oder Kreditkarte bezahlt werden.


Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Vereinbarungen, welche anlässlich der Konvention zum Straßenverkehr, getroffen in Wien am 8. November 1968 festgelegt wurden.

Weitere Informationen
Für das provisorische Kennzeichen muss der Antragsteller eine Versicherung abschließen.

Die provisorischen Kennzeichen für zur Ausfuhr bestimmte Fahrzeuge können vom Schalterdienst der Abteilung Mobilität nur ausgegeben werden, wenn der Antragsteller oder der Verkäufer*seinen *Wohnsitz in der Provinz Bozen hat. Der auf der Fahrerlaubnis angegebene Abfahrtsort kann jedenfalls nur eine Gemeinde der Provinz Bozen sein.

Zuständige Einrichtung

38. Mobilität
Zuständige Verwaltungseinheit
38.0.1. Schalterdienst Abteilung Mobilität

Adresse
Rittner Straße 12, 39100 Bozen

Telefon
0471 41 35 20
0471 41 35 21

Fax
0471 41 35 39

E-Mail
schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it

Website
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Parteienverkehr:
Schalterdienst der Abteilung Mobilität: von Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag von 08:30 bis*16:00 Uhr;
__________________
Andreas
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