Zitat:
Zitat von Papa Joschi
Hallo
Kurz und knapp:
Vom Vorbesitzer meines Bootes habe ich die Anmeldung vom Hafenmeister mitbekommen.
Der Gültigkeitszeitraum würde heuer noch passen für uns.
Jetzt die Frage:
Kann diese, da auf Vorbesitzer ausgestellt, weitergenutzt oder überschrieben werden?
Jörg
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Hallo Jörg,
meines Wissens geht das nicht, jedenfalls hatten wir vor zwei Jahren bei einem Bekannten den gleichen Fall, er musste das Boot auf seinen Namen neu anmelden. Ob man das in HR Gebietsweise anders handhabt weiß ich nicht, eigentlich sollte das überall gleich sein.