hallo zusammen,
mache gerade den Binnenschein Österreich für internationale Seen, Flüsse und Wasserstraßen.
In meinen Lern-Unterlagen steht:
[Zitat:]
"Seilzuglenkung:
Eine Seilzuglenkung mit Fernsteuerung ist nur zulässig,
wenn die gesamte Nennleistung der Antriebsmaschinen
41Kw (55,76PS) nicht übersteigt."
[Zitat Ende]
[Klugscheissermodus aus]
Weiss aber nicht ob das auch für Deutschland gilt.
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