Ich haben eben ein Fax von einem Sachverständigen bekommen wegen meiner Bootszulassung.
Es gibt da einen Punkt wegen der Pinne:
Schifffahrtsgesetz (BGBL Nr.62/1997 und BGBL Nr. 296/1997)
Pinnensteuerung kann verwendet werden:
Schlauchboote bis 15KW (21PS), Zillen bis 7m und kleine offene Sportboote bis 25KW (34PS), Zillen über 7m und grosse offene Sportboote bis 30KW (41 PS)
vielleicht auch interesant:
Seilzuglenkung mit Fernsteuerung bis 40KW (54PS)
lg
georg
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