Hallo Ralf
du hattes deswegen wirklich selber Probleme?
Alle als offiziell titulierten Aussagen geben wieder:
Es gilt ausschließlich das eingetragene zulässige Gesamtgewicht, um zu entscheiden ob Vignette oder Go Box.
Mit einm Fahrzeug <= 3,5 t zGG DARF man keine Go Box haben, darüber MUSS man eine haben.
Ist das zGG <= 3,5 t und man bringt tatsächlich mehr auf die Waage, dann gibt es zwar eine (saftige) Knolle wegen Überladung, aber wegen fehlender Go Box bzw. nicht ausreichendem Führerschein darf dich keiner belangen.
So zumindest habe ich es immer gelesen.
Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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