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Alt 09.09.2014, 09:54
owlribchen owlribchen ist offline
In Memoriam
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Zur max. Schlauchbreite sollten ja auch irgendwie die seitlichen Begrenzungsleuchten an der Lichtleiste passen......

Wenn man immer die Luft absaugt passen die Leuchten auf 2,55.
Fährt man doch mal prall, sieht es ziemlich komisch aus und würde das Auge der Rennleitung dann doch möglicherweise verwirren

Zitat:
2,55 m ist die gesetzliche Höchstbreite.
Nö. Es gibt doch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung. Aber die sind auflagenbehaftet und ziehen je nach Zuständigkeit unterschiedliche Kosten für die Verlängerung nach sich.

Die Schlauchbreite ist klar ein Problem beim Transport. Sie kann aber auch bei einigen Sliprampen nerven. Da fehlen dann halt immer ein paar cm zum stressfreien einlochen.

Mir wäre diese ewige Auf- und Abpumperei zu viel Arbeit.
Daher illegal aber wohl wissend was wann passieren kann.

Eine Kontrolle würde mich jetzt nicht belasten. Eine Anzeige kann es ja nicht werden, da man direkt vor Ort das Übel durch Luftablassen und mit 2 Spanngurten beseitigen kann ....
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